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Kosten


Gerichtskosten

Regelmäßig muß, wenn Klage erhoben wird, an das Gericht ein Gerichtskostenvorschuß gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz.
Auf Antrag kann dem mittellosen Mandanten vom Gericht Prozeßkostenhilfe bewilligt werden.

Anwaltskosten

Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ein Festpreis in gerichtlichen Angelegenheiten darf nicht vereinbart werden. Die Höhe der Gebühren (zzgl. Auslagen und USt) hängt vom Gegenstandswert sowie dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab. Die Vergütung ist bei außergerichtlicher Tätigkeit in der Regel geringer. Die Gebühr für eine Beratung bestimmt sich im Einzelfall durch eine Gebührenvereinbarung (Zeit- oder Pauschalhonorar).
Auf Antrag kann dem mittellosen Mandanten vom Gericht staatliche Beratungshilfe gewährt werden.

Im Falle des völligen Obsiegens im Prozeß hat die unterlegene Partei in der Regel sämtliche Kosten zu tragen.

Anwaltlicher Rat zahlt sich aus und schützt vor Kosten. Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser.